Das Arbeitsrecht ist traditionell ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit.
Es spielt im Wirtschaftsleben nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Führungskräfte, Arbeitnehmer/Angestellte und Betriebs- und Personalräte eine zentrale Rolle. Dabei handelt es sich um eine komplexe Materie. Die Vielzahl arbeitsrechtlicher Gesetze wird durch unzählige Einzelfallentscheidungen der Arbeitsgerichte ergänzt.
Eine erfolgreiche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht kann am besten durch erfahrene Rechtsanwälte mit praktischer Erfahrung, Branchenkenntnissen und Verhandlungsgeschick gewährleistet werden. Aktuelle und fundierte Rechtskenntnisse sind die Voraussetzung hierfür.