Ein Schwerpunkt gerade im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit ist die frühzeitige Beratung bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge auch unter Berücksichtigung der Unternehmensnachfolge.
Im Zuge der Vertretung nach einem Erbfall helfen wir bei der Bewältigung auch zu Fragen der Unternehmensnachfolge.
Sollten Unsicherheiten bestehen, ob und in welchem Umfang vererbt werden soll oder eben geerbt wurde, dann beraten wir auch zu Fragen einer ausnahmsweise gebotenen Ausschlagung, wie ferner auch zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.