Immobilienrecht
Unserer Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie beim Erwerb, der Entwicklung, der Nutzung ebenso wie bei der Veräußerung und Verwertung von Immobilien. Mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung unserer Rechtsanwälte vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen bei der Vertragsgestaltung zum Erwerb. Wir erledigen due-diligence-Prüfungen für Immobilienankäufe, beraten Sie bei der gesellschaftsrechtlichen Struktur zum Ankauf und begleiten Sie rechtsberatend bei Ihren Vertragsverhandlungen.
Wir sind erfahren in der Rendite-Optimierung Ihrer Immobilien. Bereits bei der Beratung der vertraglichen Ausgestaltung der Liegenschaftsverwaltung und etwaigen Beteiligungen sowie die Vermietung und Verpachtung mit der Vertragsgestaltung, der Vertragsanpassung bis hin zu Mieterhöhungsverlangen zur Anpassung der Bestandsmieten.
Spiegelbildlich zur Ankaufssituation begleiten wir Sie bei der Prüfung Ihrer Immobilie vor und während der Verkaufsverhandlung. Unsere langjährige Erfahrung erlaubt es, hierbei Ihr Immobilien-Asset am Markt einzuschätzen und marktgerecht mit entsprechend möglichst niedrigen Risiken zu veräußern.
Unsere Expertise erstreckt sich zudem auf viele Aspekte der Projektentwicklung von Gewerbe- und Wohnimmobilien.
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